Ziel und Antragstellung

von BHB

Ziel und Gegenstand

Der Braunschweigische Hochschulbund fördert gemäß seiner Satzung Projekte und Veranstaltungen aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur, die dem Wohle der TU Braunschweig dienen. Dabei sollen vor allem solche Vorhaben unterstützt werden, die für ihre Umsetzung auf Fördermittel angewiesen sind, diese Mittel aber nicht von anderen Förderern erhalten können.

Rein gesellige Veranstaltungen fördert der Hochschulbund nicht. Die Förderung einer einzelnen Person findet in der Regel ebenso nicht statt. Einen Eindruck von der inhaltlichen Breite der Förderungen erhalten Sie beispielhaft an der Liste bisheriger Förderungen.

Antragsberechtigt sind Vertreter von Einrichtungen und anerkannten Gruppen der TU Braunschweig. Die antragstellende Person muss Mitglied des Hochschulbundes sein.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderhöchstgrenze liegt in der Regel bei 5.000 €. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten.

Die Ausgaben müssen nachweisbar im unmittelbaren Zusammenhang mit dem bewilligten Vorhaben stehen.

Es ist erforderlich, das der/die Geförderte sich zunächst um eine zusätzliche oder ausschließliche Förderung aus anderen Quellen bemüht. Insbesondere bei Vorhaben, für die spezielle Förderprogramme anderer Förderer existieren, fördert der BHB nur nach Ausschöpfen dieser Möglichkeiten.

Der maximale Zeitraum zwischen Förderbeginn und dem Förderende beträgt ein Jahr. Die Verlängerung einer Förderung kann von dem/der  Geförderten begründet und schriftlich angefragt werden. Über die Anfrage entscheidet der Vorstand.

 

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Es werden folgende Informationen von Ihnen benötigt (Nutzen Sie dafür gerne das „Formular „Antrag Projektförderung“):

  • Der Name, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse sowie die postalische Adresse des/der Antragstellers/-in und ggf. einer Ansprechperson
  • Eine kurze Erläuterung des geplanten Projekts oder der Veranstaltung.
  • Der Durchführungszeitraum oder –punkt des Vorhabens
  • Eine Liste der geplanten Ausgaben des Projektes oder der Veranstaltung
  • Eine Liste der Quellen (einschließlich BHB), aus denen die Mittel zur Deckung der Ausgaben stammen
  • Eine Liste der Förderer, die Ihnen keine Förderzusage erteilt haben sowie der Gründe
  • Ihre Einverständniserklärung, dass der BHB die Förderung Ihrer Einrichtung bzw. Ihrer Gruppe mit der Angabe des geförderten Projektes veröffentlicht

Förderanträge können eingereicht werden:

  • Bis zum 30.09. eines Jahres für einen Förderbeginn ab dem 01.01. des Folgejahres
  • Bis zum 31.03. eines Jahres für einen Förderbeginn ab dem 01.07. desselben Jahres

per E-Mail an: c.koecher@bhb-mail.de
per Brief an:   Braunschweigischer Hochschulbund e.V.
Abt-Jerusalem-Straße 6
38106 Braunschweig

Bewilligung

Der Vorstand des Braunschweigischen Hochschulbundes entscheidet über die Förderung eines Projektes sowie die Förderhöhe. Der/Die Antragssteller/-in erhält darüber eine schriftliche Nachricht.

Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.

 

Durchführung

  1. Führen Sie Ihre Veranstaltung oder Ihr Projekt durch.
    Bitte dokumentieren Sie die Durchführung mit den in dem Bewilligungsbescheid geforderten Unterlagen, beispielsweise einem Foto sowie einer Beschreibung des Projekts in digitaler Form.
  2. Reichen Sie beim BHB ein (Nutzen Sie dafür gerne das Formular „Nachweis Projektförderung“):
    • Die im Bewilligungsbescheid geforderten Unterlagen
    • Die Rechnungen, deren Kosten Sie über die Förderung des BHB tragen möchten
      Sofern Sie die Förderung über das Konto der TU BS abwickeln und Sie die Originalrechnungen bei der Finanzbuchhaltung der TU BS hinterlegen müssen, genügen Kopien der Rechnungen.
    • Ihre Kontoverbindung
      Bitte geben Sie zusätzlich die Innenauftragsnummer an, falls sie das Konto der TU verwenden.
  3. Nach Prüfung der Unterlagen überweisen wir Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto Mittel in Höhe der nachgewiesenen Ausgaben, maximal die bewilligte Fördersumme. Für die Annahme der Mittel erhalten Sie eine schriftliche Ankündigung der Zahlung.

 

Gültigkeit

Die Förderrichtlinie wurde am 11.06.2015 durch den Vorstand des Braunschweigischen Hochschulbundes e.V. beschlossen. Sie ist bis zu ihrer Änderung durch dieses Gremium gültig.

Download der Förderrichtlinie



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