Die Ausschreibung für den Heinrich-Büssing-Preis 2024 läuft bis zum 30.02.2024.
Ziel und Gegenstand
Mit dem Heinrich-Büssing-Preis wird jährlich eine herausragende Dissertation oder Habilitation ausgezeichnet, die an der TU Braunschweig entstanden ist. Wir beabsichtigen mit der Verleihung des Preises, den wissenschaftlichen Nachwuchs der TU Braunschweig zu fördern und zugleich die Beziehungen der TU Braunschweig zur regionalen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu unterstützen: Der renommierte Preis und das damit verbundene Preisgeld bedeuten für die Nachwuchswissenschaftlerin oder den Nachwuchswissenschaftler häufig einen wichtigen Meilenstein in der wissenschaftlichen Karriere. Zudem stellen wir die Preiträgerin bzw. den Preisträger und die wissenschaftliche Arbeit einer breiten Öffentlichkeit vor und schaffen dadurch Anknüpfungspunkte für einen Austausch – beispielweise mit regionalen Unternehmen.
Antragsberechtigte
Eine Kandidatin oder ein Kandidat muss von einer Professorin oder einem Professor der TU Braunschweig für die Prämierung mit dem Heinrich-Büssing-Preis vorgeschlagen werden. Die Einreichung erfolgt gebündelt über die jeweilige Geschäftsstelle der Fakultät, die eine Vorauswahl trifft, um die Anzahl der Einreichungen im bearbeitbaren Rahmen zu halten. Direkte Vorschläge von Kandidaten gegenüber der Stiftung sind nicht möglich.
Voraussetzungen
Eine Kandidatin oder ein Kandidat muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Er bzw. sie hat eine Dissertation (Monographie oder kumulative Schrift) oder Habilitation veröffentlicht, die eine internationale Perzeption entweder bereits erlangt hat oder zumindest erwarten lässt.
- Die eingereichten Dissertationen bzw. Habilitationen müssen von den Gutachtern mit der jeweils besten Note der für den jeweiligen Fachbereich gültigen Promotions- bzw. Habilitationsordnung bewertet worden sein.
- Die Arbeit darf zum Zeitpunkt der Einreichung für die Bewerbung um den Heinrich-Büssing-Preis nicht älter als 2 Jahre sein.
Art und Höhe der Förderung
In der Regel wird jährlich eine Preisträgerin oder ein Preisträger mit dem Heinrich-Büssing Preis ausgezeichnet.
Das Preisgeld wird jährlich von den Stiftungsgremien festgesetzt. Es liegt in der Regel bei 10.000,00 Euro.
Antragsverfahren
Um für alle eingereichten Arbeiten die gleichen Ausgangsvoraussetzungen zu erhalten und den Entscheidungsprozess der Jury zu erleichtern, sind folgende Unterlagen in digitaler Form einzureichen:
- Die auszuzeichnende Dissertation bzw. Habilitation
- Sämtliche Gutachten zur Dissertation bzw. Habilitation
- Liste der referierten Publikationen, die in Zusammenhang mit der Dissertation bzw. Habilitation stehen
- Würdigung des wissenschaftlichen Beitrags der Dissertation bzw. der Habilitation durch den Betreuer oder die Betreuerin
- Lebenslauf inklusive aktueller Post- und E-Mail-Adresse
Geltungsdauer
Die vorstehende Ausschreibung gilt für den Heinrich-Büssing-Preis 2024.
Die Antragsphase für die Einreichung von Bewerbungen endet am 30.02.2024.
Weiter zu den bisherigen Preisträgerinnen und Preisträgern.
Informationen zur Verarbeitung personengebundener Daten (gemäß Art. 13 DSG-VO) im Rahmen einer Einreichung für den Heinrich-Büssing-Preis
1. Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist
Braunschweigischer Hochschulbund e.V. (im folgenden BHB genannt)
Abt-Jerusalem-Straße 6
38106 Braunschweig
Tel.: 0531/391-4570
E-Mail: kontakt@bhb-mail.de
Der Vorstandsvorsitzende Herr Prof. Dr. Joachim Block ist zusammen mit dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Andreas Hangleiter oder dem Schatzmeister Herrn Peter Behrbohm voll vertretungsberechtigt.
Der Geschäftsführer (bzw. Besondere Vertreter) Christian Köcher ist gemäß Satzung §14 Absatz 2 vertretungsberechtigt für die Aufgabenkreise: Geschäftsstellenleitung, Fundraising, Durchführung von Förderprojekten, Mitgliederverwaltung sowie Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der BHB speichert und verarbeitet im Rahmen des Auswahlprozess zur Vergabe des Heinrich-Büssing-Preises folgende, von der Kandidatin oder dem Kandidaten eingereichte, personengebundene Daten: Name, Vorname, postalische Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Lebenslauf, eine Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit durch den Betreuer, Gutachten zu der wissenschaftlichen Arbeit sowie eine Liste der referierten Publikationen, die in Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit stehen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO: Der BHB hat ein berechtigtes Interesse, die genannten Daten der Kandidaten zu verarbeiten, um den Preis an diejenigen Kandidaten zu verleihen, die nach eingehender, fachlicher Begutachtung die besten wissenschaftlichen Leistungen gezeigt haben. Erst dadurch erhält der Preis gegenüber der Öffentlichkeit, der Wissenschaft und den Preisträgern seinen Wert als Auszeichnung – so, wie vom BHB beabsichtigt.
3. Empfänger der personenbezogenen Daten
- Im Rahmen der Nutzung von Cloud-Diensten werden die genannten personenbezogene Daten bei der Strato AG und dogado GmbH gespeichert.
- Im Rahmen der Wartung und Administration der vom BHB verwendeten IT-Anlagen erhält der IT-Dienstleister Sven Seefeld Zugriff auf die genannten personenbezogenen Daten.
- Für die Bewertung der Einreichungen und die Festlegung der Preisträger werden die oben genannten personenbezogenen Daten an eine sechsköpfige Jury übermittelt, die aus professoralen Vertreterinnen und Vertreter der sechs Fakultäten der TU Braunschweig gebildet wird.
4. Drittlandstransfer
Der BHB hat keine Absicht, die genannten personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
5. Speicherdauer
Die genannten personengebundenen Daten werden bis 12 Monate nach der Verkündung des Preisträgers bzw. der Preisträgerin gespeichert und anschließend gelöscht. Grund ist eine mögliche Anfechtung des Auswahlverfahrens.
6. Betroffenenrechte
Dem Betroffenen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Der Betroffene hat das Recht, eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dem Betroffenen steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
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